COVID-19 (Coronavirus) bestimmt nun für lange Zeit unseren (beruflichen) Alltag. Wie sieht es nun mit dem unternehmerischen Handeln iSd Datenschutzes in Zeiten der Pandemie aus? Was darf ich? Welche Maßnahmen setze ich? Wo bestehen Spielräume des Handelns um dennoch im Rahmen der DSGVO zu sein? Welche Befugnisse habe ich? Aufschluss gibt uns die österreichische Datenschutzbehörde in ihrem veröffentlichten Leitfaden.
Bleiben Sie gesund! Bleiben Sie zu Hause!
Quelle: Österreichische Datenschutzbehörde
Link: Information der Datenschutzbehörde zum Coronavirus (Covid-19)