Die europäische Energieeffizienzrichtlinie sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro unabhängig von der Branche künftig ein Energieaudit nachweisen müssen.
Anerkannt werden:
- Energieaudits nach EN 16247-1, die alle vier Jahre wiederholt werden müssen
- ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001,
- ein validiertes Umweltmanagementsystem nach EMAS.
Unternehmen, die nach ISO 14001 zertifiziert sind, können dies nicht anerkennen lassen. Sie können ihr Umweltmanagementsystem jedoch zu EMAS aufwerten, denn die Anforderungen der ISO 14001 stellen bereits die Grundlage für EMAS dar.
Frist bis 2016 verlängert
War ursprünglich vorgesehen, bis spätestens zum 5. Dezember 2015 ein Energie- oder Umweltmanagement nachweisen zu müssen, wurde diese Frist im Gesetzentwurf nun verlängert: Es genügt, bis Ende 2016 nachzuweisen, dass mit der Einführung begonnen wurde.
Quelle: http://www.qz-online.de
Ein Energieaudit nach DIN 16247-1 ist die Analyse und Dokumentation vom Energieverbrauch im Unternehmen. Durch die Visualisierung von Energieverbräuche erkennt man im Idealfall das eigene Einsparungspotential. https://www.smart-cost.de/energiemanagementsysteme/energieaudit-en-16247-1/