Entwurf zum Normgesetz: Abschließende Stellungnahme von Austrian Standards

Entwurf zum Normgesetz: Abschließende Stellungnahme von Austrian Standards 150 150 DI Harald Staska

Noch bis 3. August läuft die Begutachtungsfrist des Entwurfs für ein Normengesetz, den das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) am 22. Juni 2015 ausgesandt hat. Nach einer vorläufigen Stellungnahme (7. Juli 2015) hat Austrian Standards am 29. Juli eine umfangreiche abschließende Stellungnahme an das Parlament und an das BMWFW übermittelt.

Kurz zusammengefasst verweist Austrian Standards in der abschließenden Stellungnahme, in der auch der Entwurf einer Österreichischen Normungsstrategie behandelt wird, auf folgende Punkte:

  1. Die Ziele des Regierungsprogramms sind weder durch den Entwurf der Normungsstrategie noch durch den Entwurf eines Normengesetzes erreicht – ja in wesentlichen Punkten sogar konterkariert.
  2. Es werden Erfolge suggeriert – für die Betroffenen wird in Wahrheit aber nichts billiger, einfacher oder transparenter. Im Gegenteil.
  3. Es kann so wirtschaftlich unmöglich funktionieren: Eine Finanzierungsverpflichtung bei gleichzeitigem Finanzierungsverbot (Verbot von Kostenbeiträgen ohne Ersatzzahlung) ist widersinnig und denkunmöglich.
  4. Die Abkoppelung vom weltweiten, insbesondere auch vom europäischen Normungssystem wäre nicht nur für die Wirtschaftstreibenden mit großen Nachteilen verbunden. Der Schaden, ganz besonders für die Exportwirtschaft und damit für Wachstum und Beschäftigung in Österreich, wäre durch den Wegfall von Einfluss- und Mitbestimmungsmöglichkeiten enorm. Entscheidungen würden deutlich vermehrt außerhalb von Österreich getroffen.
  5. Das neutrale, schlanke und weitgehend selbstfinanzierte österreichische Normungssystem soll Staatskommissären unterstellt werden. Was soll dadurch für die Wirtschaft besser werden?
  6. Der Entwurf verletzt die österreichische Bundesverfassung gleich mehrfach: Verletzung des Rechtsstaatlichkeitsprinzips, der Privatautonomie, der Vereins-, Meinungs-, Wissenschafts- und Erwerbsfreiheit sowie des Sachlichkeitsgrundsatzes (Willkürverbot).

Mit seiner abschließenden Stellungnahme (»Link) hat Austrian Standards auch einen alternativen Lösungsvorschlag für ein Normengesetz übermittelt sowie ein Rechtsgutachten des Verfassungs- und Verwaltungsrechtlers Univ.Prof. DDr. Heinz Mayer.

Quelle: Austrian Standard Institute – Sonderseite zum Normengesetz

DI Harald Staska

Gründer & Geschäftsleitung von STASKA consulting; Berater, Trainer und Auditor, Österreichischer Delegierter in den technischen Komitees ISO/TC 176/SC 2 (Anm.: ISO 9001) und ISO/TC 176/SC 3/WG 24 (Anm.: ISO/AWI 10009), Experte von Austrian Standards International und Stv. Vorsitzender im Komitee 129 "Qualitätsmanagementsysteme und Business-Excellence".

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