Die Überleitung der ISO 9001:2008 zur ISO 9001:2015 sowie ISO 14001:2004 (Version 2009) zur ISO 14001:2015 ist im Leitfaden L08a des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft geregelt.
Organisationen dürfen prinzipiell während der 3-jährigen Koexistenz-Periode nach ISO 9001:2008 zertifiziert werden, die Laufzeit des Zertifikats ist mit dem Ende der Koexistenz-Periode begrenzt. Nach dem Ablauf der 3-jährigen Koexistenz-Periode darf jedoch nur mehr die ISO 9001:2015 angewendet werden.
Welche Möglichkeiten haben zertifizierte Organisationen von der ISO 9001:2008 auf die ISO 9001:2015 umzusteigen?
- Zertifizierte Organisationen können ab dem Stadium FDIS jederzeit die Auditierung nach ISO 9001:2015 beantragen.
- Die Zertifizierungsstelle hat dabei Auditleistungen zumindest im Umfang eines zeitlich vollumfänglichen Re-Zertifizierungsaudits gemäß der Mindestzeitregelung entsprechend IAF MD 5:2013 zur Überprüfung der Anforderungen der ISO 9001:2015 durchzuführen. Für die Aufrechterhaltung der ISO 9001:2008 ist, falls Konformität für beide Modelle überprüft wird, zusätzliche Auditzeit zu planen und im Auditplan entsprechend auszuweisen.
- Wird das Audit im Zuge des FDIS-Stadiums durchgeführt und treten gegenüber der Endversion wesentliche Änderungen ein, hat die Zertifizierungsstelle entsprechende Nachweise über die nachträgliche Implementierung zu führen, bevor Zertifikate im Rahmen der Akkreditierung ausgestellt werden.